Drittelregelung

Aus den Forderungen des Bundeskleingartengesetzes hat sich die Drittelregelung entwickelt. Hier seht ihr eine schematische Darstellung der Mindestfläche für Gartenbauerzeugnisse und der Maximalfläche für bauliche Anlagen.

 

Als Grundprinzip sollten folgende Kriterien eingehalten werden:

 

1/3 des Gartens ist für die Bebauung und Erholung einzuordnen.

 

1/3 für den Bereich Ziergarten und Biotope und

 

1/3 für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen, wobei hiervon 20% für den reinen Gemüseanbau zu verwenden sind.

 

Die maximale Laubengröße mit Überdachung beträgt  24 m².  Auswahl und Anordnung der Pflanzen sind natürlich euch überlassen.

Viel Spaß beim Gärtnern und vor allem - bleibt Individualisten.